Betreff: Mitgliederversammlung
Liebe Clubmitglieder,
satzungsgemäß laden wir Euch herzlich, zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am Donnerstag, 16.04.2026 um 19:30 Uhr ins TCR Clubheim ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht des Sportwarts
4. Bericht der Jugendwartin
5. Bericht des Schatzmeisters
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahl eines Kassenprüfers
9. Haushaltsplanung
10. Satzungsänderungen
a. Änderungen zum § 10, 3: Rechte und Pflichten der Mitglieder
b. Ergänzungen zum § 13, 8: Der Vorstand
c. Änderungen § 14, 2 Mitgliederversammlung
11. Ehrungen
12. Anträge und Verschiedenes
In der Mitgliederversammlung wird es wieder eine kleine kostenlose Verköstigung geben. Zur besseren Planung bitten darum, dass Ihr Euch auf der Homepage/App anmeldet.
Wir freuen uns, wenn wir viele Sportfreunde begrüßen können.
Mit sportlichen Grüßen
Euer TCR Vorstand
Anlage Satzungsänderung:
Aktuell | Vorschlag |
§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder 3. Die mit einem Amt betrauten Mitglieder haben nur Ersatzansprüche für tatsächlich entstandene Auslagen; es sei denn, sie führen Arbeiten durch, die auch sonst vom Club bezahlt werden (z.B.: Platzwart). Die Entlohnung erfolgt im Rahmen der Ehrenamtspauschale; dies gilt auch für Vorstandsmitglieder. | § 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder 3. Die Tätigkeit der Organmitglieder erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich. i)Organmitglieder und sonstige für den Verein Tätige haben Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen. ii)Darüber hinaus kann eine angemessene Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG gezahlt werden, sofern die wirtschaftliche Lage des Vereins dies zulässt. iii)Über Art und Höhe entscheidet der Vorstand durch Beschluss. iv)Auf den Anspruch kann ganz oder teilweise schriftlich verzichtet werden. Der Verzicht gilt als Spende, sofern die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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§ 13 Der Vorstand leer
§ 14 Die Mitgliederversammlung 2. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich, möglichst im ersten Jahresviertel, unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung der Frist von mindestens vier Wochen schriftlich einzuberufen. |
§ 13 Der Vorstand 8. Für Schäden haftet der Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Ehrenamtliche Tätige haften nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
§ 14 Die Mitgliederversammlung 2. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich, möglichst im ersten Jahresviertel, unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung der Frist von mindestens vier Wochen schriftlich oder per E-Mail einzuberufen. |

